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Gesetz gegen Abmahn-Unwesen geplant

Veröffentlicht von Administrator (meixnerg) am Nov 14 2011
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Immer wieder sehen sich Gewerbetreibende oder auch Blogger im Internet schon bei kleinsten Verstößen gegen rechtliche Vorgaben mit Abmahnungen konfrontiert, durch die oftmals beträchtliche Kosten verursacht werden. Zu einem nicht unerheblichen Teil gehen diese Abmahnungen jedoch auf dubiose Anwälte zurück, die sich mehr oder weniger darauf spezialisiert haben, Internetangebote auf Korrektheit zu überprüfen und schon bei Bagatelldelikten, meist in Zusammenarbeit mit einem Konkurrenten des Kleinunternehmers, kostenpflichtige Abmahnungen versenden.

Erhebliche finanzielle Belastungen drohen

Diesen Missbrauch will Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) jetzt eindämmen. Dazu wird derzeit am Ministerium ein Gesetzentwurf erarbeitet, mit dem vor allem die finanziellen Anreize für derartige Abmahnungen deutlich verringert werden sollen. Bislang lassen sich selbst bei kleinsten Verstößen für eine Abmahnung erhebliche Kosten in Rechnung stellen, die vor allem für Kleinstunternehmen und Selbstständige eine durchaus existenzbedrohende Belastung darstellen können.

Kostenersatz bei Missbrauch angekündigt

In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung kündigte die Ministerin an, dass mit dem geplanten Gesetzesentwurf daher zum einen die Abmahnkosten gesenkt werden sollen, um das Geschäft mit den Massenabmahnungen weniger lukrativ zu machen. Zudem soll die Möglichkeit für die Abmahnenden, sich einen Gerichtsstandort aussuchen zu können, eingeschränkt werden.

Bislang ist es so, dass in einem Verfahren gegen einen Abgemahnten, der keine Unterlassungserklärung abgibt, die Kläger die freie Gerichtswahl haben. Die Kläger können sich daher solche Gerichte aussuchen, von denen bekannt ist, dass sie in derartigen Fällen meist zugunsten der Abmahner entscheiden.

Schließlich sollen durch die Gesetzesänderung missbräuchlich Abgemahnte künftig einen Anspruch auf Kostenersatz erhalten, was z. B. Massenabmahner zusätzlich abschrecken soll.

Haufe Online Redaktion

Zuletzt geändert am: Nov 14 2011 um 12:24:03

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