Menu
EU ZertifizierungAktuellesFormulare und InformationenIhr DatenschutzbeauftragterLinksAnfrage
 
Suche



 
Anmeldung
Loginname: Passwort:


Haben Sie Ihre persönlichen Daten vergessen?
Datenschutzbeauftragter

Datenschutz ist Selbstschutz !!
 
Die meisten Kleinbetriebe und mittelständische Unternehmen sind personell oder technisch nicht in der Lage, einen Datenschutzbeauftragten aus dem Unternehmen heraus zu stellen. Trotzdem sind sie verpflichtet, Datenschutz im Unternehmen zu verwirklichen und zu pflegen. Ein sachverständiger Außenstehender kann Ihnen helfen, Sie im Datenschutz begleiten und beraten sowie die entsprechende Kontrolle ausüben. Werden Sie aktiv und schützen Sie Ihr Unternehmen !

 

Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch
3. nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten. ....

§ 4f Beauftragter für den Datenschutz
(1) Öffentliche und nicht öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen. Nicht-öffentliche Stellen sind hierzu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet. .....

 

 

Powered by Website Baker © Certified IT Expert Design by Zak Mahuna