Ein lässiger Umgang mit E-Mail-Adressen kann teuer werden: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat gegen eine Mitarbeiterin eines Unternehmens ein Bußgeld verhängt, weil sie personenbezogene E-Mail-Adressen in einem offenen Mail-Verteiler an zahlreiche Kunden verschickt hatte.
Die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) hat im Auftrag der Artikel 29-Gruppe der Europäischen Datenschutzbehörden untersucht, inwieweit die von Google angekündigte neue Datenschutzerklärung den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts genügen. Die Untersuchung der CNIL kommt zu dem Ergebnis, dass die von dem Unternehmen für den 1. März 2012 angekündigte umfassende Nutzung und Verknüpfung personenbezogener Daten nicht mit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar ist.
Ein neuer Datenschutz-Skandal erschüttert Schleswig-Holstein. Tausende hochsensible Patientendaten psychisch schwer kranker Menschen aus Schleswig-Holstein sind offenbar monatelang frei im Internet abrufbar gewesen.
Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts über den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Unterlagen der Bundesregierung erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar:
Die EU-Netzsicherheitsagentur bemängelt den leichtfertigen Umgang mit Cloud Computing. Sensible Daten sollten vorsichtig behandelt und auch auf die Datenschutz-Standards der jeweiligen Länder sollte geachtet werden.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD) fordert Webseitenbetreiber dazu auf, den Facebook »Gefällt mir«-Button zu entfernen. Bei Verstoß könnten bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen. Ein Fachanwalt nennt allerdings eine relativ einfache Lösung, wie man sich rechtlich schützen kann.
Nach dem Aus für den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) hat sich jetzt Deutschlands oberster Datenschützer mit einem Forderungskatalog für das geplante Folgeprojekt zu Wort gemeldet. Nachdem in der letzten Woche der Bundestag nun auch formell den Ausstieg aus dem umstrittenen elektronischen Entgeltnachweis beschlossen hat, äußert sich Deutschlands oberster Datenschützer, der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, in einer öffentlichen Stellungnahme. Für das geplante Nachfolgeverfahren fordert Schaar einen deutlich besseren Schutz der Privatsphäre der Bürger.
Auf der Konferenz der Datenschutzbeauftragten aus Bund und Ländern haben die Teilnehmer eine Orientierungshilfe für Unternehmen herausgegeben, in der die Bedingungen für die Nutzung von Cloud-Diensten bei amerikanischen Anbietern klargestellt werden.