Bonn/Berlin, 28. Februar 2012
Die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) hat im Auftrag der Artikel 29-Gruppe der Europäischen Datenschutzbehörden untersucht, inwieweit die von Google angekündigte neue Datenschutzerklärung den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts genügen. Die Untersuchung der CNIL kommt zu dem Ergebnis, dass die von dem Unternehmen für den 1. März 2012 angekündigte umfassende Nutzung und Verknüpfung personenbezogener Daten nicht mit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar ist.
Hierzu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar: Die neue Google-Datenschutzerklärung wirft viele datenschutzrechtliche Fragen auf. Insbesondere die Verknüpfung personenbezogener Daten von Google-Kunden aus unterschiedlichen Diensten begegnet erheblichen Bedenken. Kritisch sehe ich es auch, dass die Nutzer der Neufassung der Datenschutzerklärung nicht in ausreichender Klarheit entnehmen können, welche Daten das Unternehmen für welche Zwecke erhebt, speichert, übermittelt und auswertet. Ich fordere Google auf, die für den 1. März angekündigte Umstellung der Datenverarbeitungsregeln des Unternehmens auszusetzen, bis alle Zweifel an der Rechtskonformität ausgeräumt sind. Zuletzt geändert am: Feb 29 2012 um 21:55:52
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